EFRAG stellt Exposure Drafts zu den umfassend überarbeiteten ESRS zur öffentlichen Konsultation

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Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlichte am 31. Juli 2025 die Exposure Drafts (EDs) zu den zwei übergreifenden und zehn themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie zum überarbeiteten Glossar („Annex II“). Die EDs wurden vor dem Hintergrund des ersten EU-Omnibus-Pakets entwickelt und sehen weitreichende Anpassungen am bestehenden Set 1 der ESRS vor.

Die von der EFRAG zur Konsultation veröffentlichten Änderungsvorschläge beruhen auf sechs konzeptionellen Hebeln, mit denen eine Vereinfachung der ESRS erreicht werden soll:

  • Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)
  • Verbesserung der Lesbarkeit/Prägnanz von Nachhaltigkeitsberichten und bessere Einbindung in die Unternehmensberichterstattung insgesamt
  • Grundlegende Überarbeitung der Beziehung zwischen den Mindestangabepflichten (MDRs) aus ESRS 2 und deren Spezifikationen in den themenspezifischen Standards
  • Verbesserte Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit der Standards
  • Verbesserte Interoperabilität mit internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (insbesondere ISSB Standards)
  • Einführung diverser weiterer vorgeschlagener Erleichterungen, insbesondere einer signifikanten Reduktion der geforderten Datenpunkte

Alle interessierten Stakeholder können die EDs nun bis zum 29. September 2025 kommentieren und ihre Vorschläge zur Überarbeitung an die EFRAG richten. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wertet die EFRAG die eingegangenen Stellungnahmen aus und nimmt erforderliche Anpassungen an den EDs vor, um diese anschließend bis zum 30. November 2025 als sogenannten „technical advice“ an die EU-Kommission zu übergeben. Um Rechtskraft zu erlangen, müssen die Änderungen an den ESRS dann, ggf. mit weiteren Anpassungen durch die EU-Kommission, in Form einer Delegierte Verordnung verabschiedet werden und in Kraft treten. Nach der Begründung zum ersten EU-Omnibus-Paket ist vorgesehen, dass die geänderten ESRS erstmalig für das Geschäftsjahr 2027 angewendet werden sollen, wobei die vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ermöglicht werden soll.

Die Pressemitteilung mit den ESRS Exposure Drafts ist auf der Internetseite der EFRAG veröffentlicht. Stellungnahmen zu den EDs können über dieses Formular an die EFRAG gerichtet werden